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4.1.4 Delegieren von Aufgaben

Ref VdS 10000 Kommentar
E1 Verantwortliche für Informationssicherheit KÖNNEN Aufgaben an andere Personen delegieren. Diese Maßnahme ermöglicht es, die VdS 10000 mit geringem Mehraufwand in bestehende Organisationsstrukturen zu integrieren, indem die Verantwortlichkeiten gemäß der VdS 10000 definiert und die Unterschiede zu den bestehenden Strukturen durch entsprechende Delegationen aufgelöst werden.
G1 Die Verantwortung für delegierte Aufgaben verbleibt jedoch bei ihnen, sodass sie die Erfüllung und das Ergebnis der delegierten Aufgaben überprüfen MÜSSEN.

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10k_kommentiert_public/4/4.1.4.txt · Zuletzt geändert: 28.09.2021 11:36 (Externe Bearbeitung)

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