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16.6 Zusätzliche Maßnahmen für kritische IT-Systeme
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VdS 10000
Kommentar
Z1
Jedes kritische IT-System MUSS über eine Datensicherung verfügen, die in Ergänzung zu Abschnitts 16.5 folgende Anforderungen erfüllt.
Kritische IT-Systeme können weder ein Speicherort (siehe Abschnitt 16.5.1), noch ein Server (siehe Abschnitt 16.5.2) oder eine aktive Netzwerkkomponente (siehe Abschnitt 16.5.3) sein. Dennoch muss jedes kritische IT-System über eine Datensicherung verfügen.
Diese Maßnahme ist keine Maßnahme des Basisschutzes und kann deshalb nicht über eine Risikoanalyse und -behandlung (siehe Abschnitt 16.5 und Anhang A 2) vermieden werden.
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