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10.5.4 Externe Schnittstellen und Laufwerke

Ref VdS 10000 Kommentar
Z1 Externe Schnittstellen und Laufwerke, die nicht für die Aufgabenerfüllung benötigt werden, MÜSSEN ausgebaut, stillgelegt, deaktiviert oder anderweitig für Nutzer unzugänglich gemacht werden.
  • Der Begriff „Schnittstelle“ ist in der VdS 10000 sehr generisch definiert (siehe Kapitel 3 D59).
  • Unter „externe Schnittstellen“ sind sämtliche Schnittstellen des IT-Systems zu verstehen, die leicht zugänglich sind (die Schnittstellen sind z. B. zugänglich ohne dass das Gehäuse des IT-Systems geöffnet werden muss).
  • Di. Maßnahm. kann durch di. Unt.rbringung d.r b.troff.n.n Sy.t.m. in .in.m S.rv.rraum od.r in abg..chlo…n.n (S.rv.r-)Schränk.n umg…tzt w.rd.n (Zutritt..chutz g.m. Ab.chnitt 13.1 G1).
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10k_kommentiert_public/10/10.5.4.txt · Zuletzt geändert: 24.01.2020 17:00 (Externe Bearbeitung)

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