VdS 10000 | |
---|---|
T1 | Mobile Datenträger sind aufgrund ihrer exponierten Nutzungsart besonders gefährdet. Deshalb ist es notwendig, die damit verbundenen Risiken angemessen zu behandeln. |
VdS 10000 | |
---|---|
G1 | In Ergänzung zu Abschnitt 6.3 MÜSSEN in einer IS-Richtlinie Regelungen für den Umgang mit mobilen Datenträgern getroffen werden: |
G1.1 | 1. Es wird festgelegt, welche Informationen der Organisation auf mobilen Datenträgern gespeichert werden dürfen. |
G1.2 | 2. Die Nutzer werden über die spezifischen Risiken mobiler Datenträger (z. B. Gefahren durch Verlust oder Diebstahl oder durch das Einschleppen von Schadsoftware) informiert und zur Ergreifung entsprechender Gegenmaßnahmen verpflichtet. |
G1.3 | 3. Mobile Datenträger auf denen Daten der Organisation gespeichert sind, werden grundsätzlich vertraulich behandelt; sie werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben oder verliehen und nicht für andere Personen zugänglich aufbewahrt. |
VdS 10000 | |
---|---|
E1 | Die auf den mobilen Datenträgern gespeicherten Informationen der Organisation SOLLTEN vor dem Verlust ihrer Vertraulichkeit und Integrität geschützt werden. |
E2 | Der Schutz der Vertraulichkeit KANN z. B. durch eine Verschlüsselung der Datenträger erreicht werden. |