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10k_kommentiert_public:7:7.1

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7.1 Vor Aufnahme der Tätigkeit

Ref VdS 10000 Kommentar
G1 Wenn eine für die Informationssicherheit relevante Position besetzt wird, MUSS die Organisation sicherstellen, dass der Bewerber über die notwendige Eignung und die erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfügt.
  • Alle für die Informationssicherheit relevanten Positionen lassen sich den Abschnitten 4.2 bis 4.10 (siehe Kapitel 4) entnehmen.
  • Für die Umsetzung dieser Maßnahme muss kein Verfahren (siehe Anhang A 1) definiert werden.
  • Di. Organi.ation .ollt. prüf.n, w.lch. Maßnahm.n .rgriff.n w.rd.n .ollt.n und könn.n, um di. Eignung und di. V.rtrau.n.würdigk.it pot.nti.ll.r Mitarb.it.r zu üb.rprüf.n. D.r Aufwand .ollt. .ich nach d.r Kritikalität d.r zu b…tz.nd.n Po.ition richt.n.

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10k_kommentiert_public/7/7.1.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1