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4.9 Projektverantwortliche

Ref VdS 10000 Kommentar
G1 Projektverantwortliche MÜSSEN den ISB bei allen Projekten mit Auswirkung auf die Informationsverarbeitung konsultieren, um sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Aspekte ausreichend beachtet werden.
  • Unter dem Begriff „Projektverantwortlicher“ (siehe Kapitel 3 D52) ist nicht der Verantwortliche für die Umsetzung der VdS 10000 zu verstehen, sondern die Verantwortlichen für bzw. die Leiter von Projekten, die von der Organisation beauftragt bzw. durchgeführt werden.
  • Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass der ISB über Änderungen in der Informationsverarbeitung rechtzeitig informiert wird und so dafür Sorge tragen kann, dass Sicherheitsaspekte ausreichend beachtet werden (eine Aufstellung der Aufgaben des ISB ist in der Kommentierung von Abschnitt 4.3 G3 zu finden).

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