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10k_kommentiert_public:11:11.4.4

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11.4.4 Netzwerkkopplung

Ref VdS 10000 Kommentar
B1 Die Kopplung von Netzwerken der Organisation über weniger oder nicht vertrauenswürdige Netzwerke hinweg MUSS abgesichert werden. Die Organisation kann (innerhalb gewisser Grenzen) definieren, welche Netzwerke sie als „vertrauenswürdig“ ansieht. Es ist z. B. möglich das Netzwerk eines Providers als vertrauenswürdig einzustufen und so die Umsetzung von B2 zu vermeiden, wenn verschiedene Standorte über diesen miteinander verbunden sind.
B2 Dabei MÜSSEN die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der übertragenen Informationen gewährleistet werden. In der Praxis fordert diese Maßnahme eine verschlüsselte Verbindung und die Authentifizierung der Teilnehmer (wie dies z.B. ein VPN umsetzt) oder die Definition des zwischengeschalteten Netzes als vertrauenswürdig (wie z.B. das MPLS-Netzwerk des Providers).

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