VdS 10000 | |
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T1 | Die Leitlinie zur Informationssicherheit (IS-Leitlinie) ist das zentrale Dokument für die gesamte Informationssicherheit. In ihr werden die zu erreichenden Ziele durch das Topmanagement vorgegeben und Verantwortlichkeiten definiert. |
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G1 | Die Leitlinie MUSS vom Topmanagement erstellt und in Kraft gesetzt werden. |
G2 | Das Topmanagement MUSS die Leitlinie jährlich auf Aktualität prüfen und bei Bedarf aktualisieren. |
G3 | Die Leitlinie MUSS nach jeder Aktualisierung zeitnah bekannt gegeben werden und in der jeweils aktuellen Form allen Betroffenen zur Verfügung stehen. |
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G1 | Die Leitlinie MUSS folgende Anforderungen erfüllen: |
G1.1 | 1. Sie definiert die Ziele und den Stellenwert der Informationssicherheit in der Organisation. |
G1.2 | 2. Sie definiert sämtliche erforderlichen Positionen (siehe Abschnitte 4.2 bis 4.10) und weist auf deren Aufgaben hin. |
E1 | Die Leitlinie SOLLTE auf die Konsequenzen ihrer Nichtbeachtung hinweisen. |