Die in
Abschnitt 2.1 aufgeführten Verweise auf andere Regelwerke werden an den entsprechenden Textstellen lediglich als Beispiele aufgeführt. Der Organisation steht es damit frei, auch andere Regelwerke zu implementieren, sofern diese als Alternative zu den aufgeführten Beispielen allgemein anerkannt sind und sie die entsprechenden Anforderungen der VdS 10100 erfüllen.