Sie ist dazu verpflichtet, die dadurch entstehende Schwachstelle in das Risikomanagement (siehe
Anhang A.2) aufzunehmen. Der Untersuchungsgegenstand der Risikoidentifikation, -analyse und -behandlung sind jene IT-Systeme, bei denen die Maßnahme nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird, obwohl sie dazu technisch in der Lage wären. Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Welche Risiken entstehen weil Maßnahme X nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt wird, obwohl dies technisch möglich wäre?“ Durch die Risikoidentifizierung und -analyse wird systematisch ermittelt, welche Risiken die Organisation durch ihre Entscheidung in Kauf nimmt. Im Zuge der Risikobehandlung muss sie „geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Übertragung der Risiken“ definieren, dokumentieren und umsetzen (siehe
Anhang A.2.5 A2). Dabei besteht die Möglichkeit, Risiken zu akzeptieren, wenn ihre Schadenhöhen und/oder Eintrittswahrscheinlichkeiten unterhalb der Risikoakzeptanzgrenze liegen (siehe
Anhang A.2.5 E3) oder wenn dies vom Topmanagement gewollt ist (siehe
Anhang A.2.5 A5).