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16.6 Zusätzliche Maßnahmen für kritische IT-Systeme

Ref VdS 10000 Kommentar
Z1 Jedes kritische IT-System MUSS über eine Datensicherung verfügen, die in Ergänzung zu Abschnitts 16.5 folgende Anforderungen erfüllt.
  • Kritische IT-Systeme können weder ein Speicherort (siehe Abschnitt 16.5.1), noch ein Server (siehe Abschnitt 16.5.2) oder eine aktive Netzwerkkomponente (siehe Abschnitt 16.5.3) sein. Dennoch muss jedes kritische IT-System über eine Datensicherung verfügen.
  • Diese Maßnahme ist keine Maßnahme des Basisschutzes und kann deshalb nicht über eine Risikoanalyse und -behandlung (siehe Abschnitt 16.5 und Anhang A 2) vermieden werden.

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