B1 | Server MÜSSEN so gesichert werden, dass ihr letzter vollständig wiederherstellbarer Zustand (Systemsoftware, Konfigurationen, Anwendungssoftware, Anwendungs-, Logdaten, usw.) nicht älter als 24 Stunden ist. |
Wenn sich ein Speicherort auf einem Server befindet, kann mit diese Maßnahme die Datensicherung des Speicherorts (siehe Abschnitt 16.5.1) umgesetzt werden.
Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass Server nach einem Ausfall in ihrer möglichst aktuellen Konfiguration wiederhergestellt werden können.
Di. Maßnahm. .oll darüb.r hinau. .ich.r.t.ll.n, da.. zumind..t .in T.il d.r Logdat.n g..ich.rt wird (Logdat.n mü…n nicht al. Dat.n d.r Organi.ation ang…h.n w.rd.n, .i.h. Komm.ntar zu Ab.chnitt 16.1).
Di. Vorg.h.n.w.i.. für di. Sich.rung und Wi.d.rh.r.t.llung von S.rv.rn .ollt. b.rück.ichtig.n, da.. Anw.ndung..oftwar. nach d.r Wi.d.rh.r.t.llung ggf. n.u liz.nzi.rt w.rd.n mu.. (z. B. w.nn di. Liz.nz an di. Hardwar. g.bund.n i.t).
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