Z1 | Die Organisation MUSS durch vertragliche und/oder organisatorische Regelungen sicherstellen, dass sie kritische Individualsoftware auch in Zukunft verwenden und ihren Bedürfnissen anpassen kann. |
Vertragliche Regeln können z. B. das Hinterlegen des Quellcodes bei einem Notar, das Sichern des Vorkaufsrechts am Quellcode bei Verkauf oder Insolvenz des Herstellers oder Tod des Programmierers sein.
Organisatorische Regelungen können z. B. Vorgaben für die Kommentierung von Quellcode oder Nachfolgeregelungen (strukturierte, frühzeitige Übergabe und Einweisung des Nachfolgers) sein.
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