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10.5.10 Kritische Individualsoftware

Ref VdS 10000 Kommentar
Z1 Die Organisation MUSS durch vertragliche und/oder organisatorische Regelungen sicherstellen, dass sie kritische Individualsoftware auch in Zukunft verwenden und ihren Bedürfnissen anpassen kann.
  • Vertragliche Regeln können z. B. das Hinterlegen des Quellcodes bei einem Notar, das Sichern des Vorkaufsrechts am Quellcode bei Verkauf oder Insolvenz des Herstellers oder Tod des Programmierers sein.
  • Organisatorische Regelungen können z. B. Vorgaben für die Kommentierung von Quellcode oder Nachfolgeregelungen (strukturierte, frühzeitige Übergabe und Einweisung des Nachfolgers) sein.

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