[[{}10k_kommentiert:4:4.6|<-]][[{}10k_kommentiert:4:4.8|->]] ~~TOC wide closed~~ ~~CLOSETOC~~ {{page>include:free_version}} ===== 4.7 Vorgesetzte ===== |< 100% 5% 40 55%>| ^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar | | @lightgreen:G1 | Vorgesetzte, die Verantwortung für Mitarbeiter tragen, MÜSSEN sicherstellen, dass die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Informationssicherheit in Bezug auf die ihnen unterstellten Mitarbeiter umgesetzt werden. | Die Vorgesetzten tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter ihre Aufgaben kennen, verstehen und umsetzen. Dazu müssen sie unter anderem sicherstellen, dass Mitarbeiter bei Aufnahme ihrer Tätigkeit (siehe [[10k_kommentiert:7:7.2|Abschnitt 7.2]] G1.2 und G1.3) sowie bei Bedarf (siehe [[10k_kommentiert:8:8.2|Abschnitt 8.2]] G1.1 ) geschult werden. Ebenfalls müssen sie bei erkannten Defiziten und Mängel der technischen Infrastruktur handeln, wenn dadurch die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verhindert wird. | [[{}10k_kommentiert:4:4.6|<-]][[{}10k_kommentiert:4:4.8|->]] {{page>include:free_version}}