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====== 16 Datensicherung und Archivierung ======
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^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar |
| T1 | Daten können unbrauchbar werden oder verloren gehen. Deshalb ist es notwendig, durch eine Datensicherung die Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen. | {{page>include:no_comment}} |
| E1 | //Die Datensicherung SOLLTE auf Basis eines anerkannten Standards wie z. B. BSI-Standard 200-2 unter Berücksichtigung der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI implementiert werden.// | {{page>include:10k_etablierte_normen}} |
| @lightgreen:G1 | Wenn eine andere Vorgehensweise gewählt wird, MÜSSEN die Anforderungen folgender Abschnitte erfüllt werden. | Die Organisation ist frei, eine eigene Vorgehensweise zu definieren. Diese kann beliebigt gewählt werden, muss jedoch die Maßnahmen der Abschnitte 16.1 bis 16.6 umsetzen. |
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