~~TOC wide closed~~ ~~CLOSETOC~~ {{page>include:free_version}} [[{}10k_kommentiert:15:15.2|<-]][[{}10k_kommentiert:16:16.1|->]] ====== 16 Datensicherung und Archivierung ====== |< 100% 5% 40 55%>| ^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar | | T1 | Daten können unbrauchbar werden oder verloren gehen. Deshalb ist es notwendig, durch eine Datensicherung die Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen. | {{page>include:no_comment}} | | E1 | //Die Datensicherung SOLLTE auf Basis eines anerkannten Standards wie z. B. BSI-Standard 200-2 unter Berücksichtigung der IT-Grundschutz-Kataloge des BSI implementiert werden.// | {{page>include:10k_etablierte_normen}} | | @lightgreen:G1 | Wenn eine andere Vorgehensweise gewählt wird, MÜSSEN die Anforderungen folgender Abschnitte erfüllt werden. | Die Organisation ist frei, eine eigene Vorgehensweise zu definieren. Diese kann beliebigt gewählt werden, muss jedoch die Maßnahmen der Abschnitte 16.1 bis 16.6 umsetzen. | [[{}10k.komm.nti.rt:15:15.2|<-]][[{}10k.komm.nti.rt:16:16.1|->]] {{page>include:free_version}}