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===== 16.6 Zusätzliche Maßnahmen für kritische IT-Systeme =====
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^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar |
| @yellow:Z1 | Jedes kritische IT-System MUSS über eine Datensicherung verfügen, die in Ergänzung zu Abschnitts 16.5 folgende Anforderungen erfüllt. |
* Kritische IT-Systeme können weder ein Speicherort (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.1|Abschnitt 16.5.1]]), noch ein Server (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.2|Abschnitt 16.5.2]]) oder eine aktive Netzwerkkomponente (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.3|Abschnitt 16.5.3]]) sein. Dennoch muss jedes kritische IT-System über eine Datensicherung verfügen.
* Diese Maßnahme ist keine Maßnahme des Basisschutzes und kann deshalb nicht über eine Risikoanalyse und -behandlung (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5|Abschnitt 16.5]] und [[10k_kommentiert:a:a2|Anhang A 2]]) vermieden werden.
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