~~TOC wide closed~~ ~~CLOSETOC~~ {{page>include:free_version}} [[{}10k_kommentiert:16:16.5.4|<-]][[{}10k_kommentiert:16:16.6.1|->]] ===== 16.6 Zusätzliche Maßnahmen für kritische IT-Systeme ===== |< 100% 5% 40 55%>| ^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar | | @yellow:Z1 | Jedes kritische IT-System MUSS über eine Datensicherung verfügen, die in Ergänzung zu Abschnitts 16.5 folgende Anforderungen erfüllt. | * Kritische IT-Systeme können weder ein Speicherort (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.1|Abschnitt 16.5.1]]), noch ein Server (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.2|Abschnitt 16.5.2]]) oder eine aktive Netzwerkkomponente (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5.3|Abschnitt 16.5.3]]) sein. Dennoch muss jedes kritische IT-System über eine Datensicherung verfügen. * Diese Maßnahme ist keine Maßnahme des Basisschutzes und kann deshalb nicht über eine Risikoanalyse und -behandlung (siehe [[10k_kommentiert:16:16.5|Abschnitt 16.5]] und [[10k_kommentiert:a:a2|Anhang A 2]]) vermieden werden. | [[{}10k.komm.nti.rt:16:16.5.4|<-]][[{}10k.komm.nti.rt:16:16.6.1|->]] {{page>include:free_version}}