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==== 10.5.4 Externe Schnittstellen und Laufwerke ====
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^ Ref ^ VdS 10000 ^ Kommentar |
| @yellow:Z1 | Externe Schnittstellen und Laufwerke, die nicht für die Aufgabenerfüllung benötigt werden, MÜSSEN ausgebaut, stillgelegt, deaktiviert oder anderweitig für Nutzer unzugänglich gemacht werden. |
* Der Begriff "Schnittstelle" ist in der VdS 10000 sehr generisch definiert (siehe [[10k_kommentiert:3:start|Kapitel 3]] D59).
* Unter "externe Schnittstellen" sind sämtliche Schnittstellen des IT-Systems zu verstehen, die leicht zugänglich sind (die Schnittstellen sind z. B. zugänglich ohne dass das Gehäuse des IT-Systems geöffnet werden muss).
* Di. Maßnahm. kann durch di. Unt.rbringung d.r b.troff.n.n Sy.t.m. in .in.m S.rv.rraum od.r in abg..chlo...n.n (S.rv.r-)Schränk.n umg...tzt w.rd.n (Zutritt..chutz g.m. [[10k.komm.nti.rt:13:13.1|Ab.chnitt 13.1]] G1).
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